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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2025 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien und bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle sowie zuverlässige Zusammenarbeit. 

§ 1 Präambel 

  1. Viktoria Zvan „effizvant“ ist eine professionelle Unternehmensberatin, die sich darauf spezialisiert hat, Unternehmen in verschiedenen Branchen bei der Erreichung von definierten Zielen zu unterstützen. Das Ziel ist es, den Kunden maßgeschneiderte und individuelle Lösungen anzubieten, die auf dessen Anforderungen und Bedürfnissen zugeschnitten sind und dabei helfen, nachhaltiges Wachstum und langfristigen Erfolg zu erzielen. Die Dienstleistungen von Viktoria Zvan umfassen eine breite Palette von Beratungsleistungen, Vorträgen, Workshops sowie Coachings oder Trainings in definierten Bereichen. 

  2. Auftragnehmerin im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) ist Viktoria Zvan „effizvant“. Auftraggeber ist der Geschäftspartner der Auftragnehmerin, also ein beratungsannehmendes Unternehmen, für das die Auftragnehmerin beratend im Sinne der §§ 1.1 tätig wird. 

  3. Diese AGB gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossen werden. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere andere Geschäftsbedingungen oder mündliche Vereinbarungen, gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich (§ 886 ABGB) anerkannt werden. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbringt; der Auftraggeber verzichtet in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf, sich auf ein allfälliges schlüssiges Abweichen von diesen AGB zu berufen.  

§ 2 Auftragserteilung und Verdienstlichkeit 

  1. Der Kunde kann Viktoria Zvan schriftlich oder auf andere verbindliche Weise einen Auftrag zur Durchführung von Beratungsdienstleistungen erteilen. Die genauen Bedingungen und Anforderungen des Auftrags werden in einer schriftlichen Vereinbarung oder einem Angebot inklusive Honorarsatz festgehalten, die von beiden Parteien unterzeichnet werden. 

  2. Viktoria Zvan verpflichtet sich, die vereinbarten Beratungsdienstleistungen gemäß den in der Vereinbarung oder dem Angebot festgelegten Konditionen und Zeitplänen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungsdienstleistungen erforderlich sind. Die Auftragnehmerin wird diese Informationen vertraulich behandeln und nur für den vereinbarten Zweck verwenden. 

  3. Viktoria Zvan behält sich das Recht vor, Dritte zur Unterstützung bei der Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen hinzuzuziehen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. In diesem Fall wird sichergestellt, dass die Vertraulichkeit und Qualität der Dienstleistungen gewahrt bleiben. Sofern dieser Fall eintritt, wird der Auftraggeber darüber vorab detailliert informiert.

§ 3 Vergütung & Fälligkeit 

Das Leistungshonorar wird nach Fertigstellung der Beratungsleistung oder bei laufender, über einen Monat hinausgehender Unterstützung in monatlichen Abständen in Rechnung gestellt. Das zugrundeliegende Angebot beinhaltet alle inhaltlichen Details, ggf. Abweichungen zur Zahlungskondition sowie die festgesetzten Preise auf Stundenbasis oder als Paket.  

§ 4 Fälligkeit des Honorars  

  1. Das Leistungshonorar zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wird fällig nach Leistungsfertigstellung oder bei laufender, über einen Monat hinausgehender Unterstützung in monatlichen Abständen. Sollten im Angebot andere Konditionen vereinbart worden sein, gelten diese. 

  2. Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, es sei dem es wurden andere Konditionen vereinbart. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne gesonderte Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen gem. § 456 UGB. Mahnungen sind kostenpflichtig; es gebühren hierfür EUR 50.-. Weiters sind gem. § 1333 Abs. 2 ABGB die Kosten eines Inkassobüros sowie gegebenenfalls eines Rechtsanwalts zu übernehmen. 

  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen des Auftraggebers wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt. 

  4. Einwendungen des Auftraggebers gegen die Rechnung sind innerhalb von fünf Werktagen nach Zustellung der Rechnung schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin geltend zu machen. Danach gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt. 

§ 5 Gewährleistung/Haftung 

  1. Viktoria Zvan verpflichtet sich, die Beratungsdienstleistung mit angemessener Sorgfalt und Fachkompetenz zu erbringen. Die Auftragnehmerin wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen den vereinbarten Konditionen und den geltenden Berufsstandards entsprechen. 

  2. Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg der Beratung von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Zusammenarbeit und Unterstützung des Kunden sowie externer Einflüsse. Die Auftragnehmerin schuldet daher keinen bestimmten Erfolg und kann keine Garantie für bestimmte Ergebnisse der Beratungsdienstleistungen abgeben. 

  3. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Die Haftung des Unternehmens ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der für die betreffenden Unternehmensberatungsdienstleistungen gezahlt wurde. Die Auftragnehmerin haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Geschäftsverluste, die dem Kunden durch die Nutzung der Beratungsleistung entstehen. 

  4. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Ansprüche oder Schadensersatzansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnisnahme schriftlich geltend zu machen Die Haftung der Auftragnehmerin erlischt, wenn Ansprüche nicht rechtzeitig und schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Auftragnehmerin keine Haftung für die Handlungen oder Entscheidungen Dritter übernehmen kann, die auf Empfehlungen oder Ratschlägen der Auftragnehmerin beruhen. 

§ 6 Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz 

  1. Sämtliches der Auftragnehmerin überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben (wie Zugänge) werden absolut vertraulich behandelt, ausschließlich zu Zwecken der genannten Dienstleistung genutzt bzw. gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. (Ausgenommen davon sind Weitergaben an Gerichte oder Behörden aufgrund von zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen. ) 

  2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie dem neuen Bundesdatenschutzgesetz („BDSG-neu“). Die Vertragsparteien werden die auf ihrer Seite tätigen Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut machen und auf die Vertraulichkeit nach der DSGVO verpflichten. 

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht, auch wenn der Vertrag einen internationalen Charakter hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin entstehen sollten, ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.  

§ 8 Vertragsdauer & Kündigung 

Ein vom Auftraggeber der Auftragnehmerin erteilter Auftrag, d.h. der damit abgeschlossene Vertrag, wird laut zugrundeliegendem Angebot erbracht. Alle bereits erteilten und erbrachten Leistungen können nicht nachträglich gekündigt werden. Allerdings kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Solange der Vertrag aufrecht ist, wird die Auftragnehmerin die in den §§ 1.1 beschriebenen Leistungen erbringen.